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Britisches Jugendschutzgesetz versehentlich ungültig

Durch einen Formfehler wurde das Jugendschutzgesetz von 1984 in Großbritannien nie rechtlich gültig. Das stellte man nun zum 25jährigen Jubiläum fest. Somit klafft derzeit eine gesetzliche Lücke im System, die es theoretisch erlaubt “ab 18″-Titel legal auch an Kinder zu verkaufen. Die britische Regierung hat angekündigt, die Lücke so schnell wie möglich schließen zu wollen.
Handel, Hersteller und Verbände haben derweil erklärt sich auf freiwilliger Basis wie bisher an die rechtlich nicht bindenden, aber seit Jahren gültigen, Bestimmungen zu halten.
Auch rechtliche Verfahren, die auf Basis des ungültigen Gesetz geführt und beendet wurden, seien nicht anfechtbar und behielt Gültigkeit.
BBC

Thomas Gigold
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27.08.2009, 09:16 Uhr

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